Finanzen
Das Kinderhaus wird durch Elternbeiträge und die Stadt Schwäbisch Hall finanziert. Die Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf wird unterstützt durch die Eingliederungshilfe des Landkreises.
Der monatliche Elternbeitrag besteht aus zwei Teilbeträgen und wird nach einem einkommensabhängigen Rechenmodell von den Eltern selbst eingeschätzt. Er setzt sich zusammen aus dem Kindergartenbeitrag, der am städtischen Beitrag orientiert ist und einem Montessori-Beitrag. Hinzu kommt ein monatliches Essensgeld, das die Kosten für sämtliche Mahlzeiten im Kinderhaus abdeckt. Die aktuellen Beträge entnehmen Sie bitte der Homepage.
Orientierungsplan
Der Orientierungsplan (www.km-bw.de) für baden-württembergische Kindergärten ist für unser Kinderhaus bindend.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen unseres Kinderhauses sind das Kindergartengesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (www.sozialministerium-bw.de).